RECHTSGEBIETE

Unsere Rechtsgebiete


Wir beraten im Zivil- und Wirtschaftsrecht. 
Auf Deutsch und Englisch
Unser internationales Anwaltsteam betreut deutsche sowie englisch-sprachige Mandanten aus Großbritannien, den USA und Asien. Wir beraten in allen Kerngebieten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also im Vertragsrecht, im Erbrecht, im Familienrecht sowie im Schadens- und Deliktsrecht.

Bei Prozessen und Schiedsverfahren (Arbitration) vertreten wir unsere Mandanten in deutscher und englischer Sprache (www.germanbarristers.com). Auch Forderungseinzug und (internationale) Zwangsvollstreckung sind zentrale Tätigkeiten der Kanzlei. 

Im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht betreuen wir Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler – sowohl auf den klassischen Feldern des Handels- und Gesellschaftsrechts, als auch bei anspruchsvollen Projekten wie Unternehmenskauf (M&A), Unternehmensfinanzierung (Private Equity) und Restrukturierung.

Daneben beherrschen unsere Anwälte jeweils Spezialgebiete (siehe linke Spalte), in denen sie langjährige Praxiserfahrung und eigene Branchenkenntnisse mitbringen, etwa als Geschäftsführer oder Justiziare in mittelständischen Unternehmen und Verbänden. Durch unsere eigene Erfahrung als Unternehmer denken wir nicht nur an Paragrafen, sondern auch an die Realität im Betrieb. Der beste Rechtsrat nützt nichts, wenn er in der Praxis nicht umsetzbar ist. Diese Kompetenz in unternehmerischen Fragen macht uns zum qualifizierten Ansprechpartner für mittelständische Firmen, Freiberufler und Selbstständige.

Für eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall rufen Sie uns gerne an!
Unser internationales Anwaltsteam betreut deutsche sowie englisch-sprachige Mandanten aus Großbritannien, den USA und Asien. Wir beraten in allen Kerngebieten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also im Vertragsrecht, im Erbrecht, im Familienrecht sowie im Schadens- und Deliktsrecht.

Bei Prozessen und Schiedsverfahren (Arbitration) vertreten wir unsere Mandanten in deutscher und englischer Sprache (www.germanbarristers.com). Auch Forderungseinzug und (internationale) Zwangsvollstreckung sind zentrale Tätigkeiten der Kanzlei. 

Im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht betreuen wir Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler – sowohl auf den klassischen Feldern des Handels- und Gesellschaftsrechts, als auch bei anspruchsvollen Projekten wie Unternehmenskauf (M&A), Unternehmensfinanzierung (Private Equity) und Restrukturierung.

Daneben beherrschen unsere Anwälte jeweils Spezialgebiete (siehe linke Spalte), in denen sie langjährige Praxiserfahrung und eigene Branchenkenntnisse mitbringen, etwa als Geschäftsführer oder Justiziare in mittelständischen Unternehmen und Verbänden. Durch unsere eigene Erfahrung als Unternehmer denken wir nicht nur an Paragrafen, sondern auch an die Realität im Betrieb. Der beste Rechtsrat nützt nichts, wenn er in der Praxis nicht umsetzbar ist. Diese Kompetenz in unternehmerischen Fragen macht uns zum qualifizierten Ansprechpartner für mittelständische Firmen, Freiberufler und Selbstständige.

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