Erbrecht & Nachfolgeplanung

Erbrecht & Nachfolgeplanung


Deutsches und internationales Erbrecht sind Kerngebiete der Kanzleitätigkeit. Wir überprüfen und gestalten Letztwillige Verfügungen, Ehegattentestamente (Berliner Testament, Pflichtteilsklausel, Pflichtteilsstrafklausel etc.), Vermächtnisse, Stiftungen, Patiententestamente, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen. Wir erarbeiten für unsere Mandanten optimale Erbschaftsmodelle (inklusive vorweggenommene Erbfolge, Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall und Schenkungen zu Lebzeiten), insbesondere Nachfolgeregelungen für Unternehmer und Unternehmerfamilien. 

Für Unternehmer sind professionelle Erb- und Nachfolgeregelungen besonders wichtig, denn jeder Erbfall entzieht dem Betrieb doppelt Liquidität: durch Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche. Dies zu einer Zeit, in der die Firma ohnehin einen Führungswechsel verkraften muss. Ohne gut durchdachtes Unternehmertestament schlittert der Betrieb in eine Existenzkrise. 

Im Team mit Steuerberatern und Notaren erarbeiten wir Modelle, die möglichst alle Aspekte berücksichtigen: reibungslose Firmenfortführung, optimale Steuerfolgen und – nicht zuletzt – den Familienfrieden.

Im Erbrecht stehen sich meist nahe Verwandte gegenüber. Wir bieten daher an, Streit per Mediation zu schlichten, um den Weg zum Gericht wenn möglich zu vermeiden. Es geht jedoch nicht in allen Fällen ohne Richter. Wo nötig, führen wir daher für unsere Mandanten auch Prozesse. Dann mit aller Konsequenz und Härte.

Der Erblasser selbst kann nicht mehr überprüfen, ob seine Anordnungen später auch eingehalten werden. Rechtsanwalt Schmeilzl ist erfahrener Testamentsvollstrecker und sorgt dafür, dass das Vermögen exakt nach den Wünschen des Erblassers verwaltet und verteilt wird. Mehr hierzu in unseren Broschüren zum internationalen Erbrecht sowie in unseren Law-Blogs.
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