HONORAR

Honorar



Sie wollen von uns keine unverbindliche Meinung hören, sondern eine belastbare juristische Bewertung, für deren Richtigkeit wir Ihnen gegenüber auch persönlich haften. Deshalb prüfen wir Ihren Fall sorgfältig, erläutern Ihnen das Ergebnis in verständlicher Sprache und vertreten dann konsequent Ihre Interessen. Das geht nicht zu Billigtarifen.

Sofern Mandant und Anwalt nichts anderes vereinbaren, richtet sich das Honorar für Anwälte in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, früher BRAGO genannt) und den dazugehörigen Gebührentabellen. Bei Gerichtsverfahren darf kein niedrigeres Honorar als die RVG-Vergütung vereinbart werden (Gebührenunterschreitungsverbot).

Da sich das RVG nach dem Gegenstandswert richtet, kann trotz überschaubarer Tätigkeit des Anwalts ein hohes Honorar anfallen. Umgekehrt kommt es häufig vor, dass die Akte dick und der Fall rechtlich komplex ist, wegen eines niedrigen Gegenstandswertes aber nur ein niedriges RVG-Honorar fällig würde.

In der Regel werden wir Ihnen daher vorschlagen, ein Zeithonorar zu vereinbaren. Dies ist bei etablierten Kanzleien üblich und stellt nach unserer Überzeugung die fairste Lösung dar, da die anwaltliche Tätigkeit nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet wird. Die Stundensätze unserer Anwälte betragen 280 bis 400 Euro für Partner und 220 bis 280 Euro für angestellte Rechtsanwälte, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Fällen (etwa für die Abwicklung deutsch-britischer Erbfälle) beträgt der Stundensatz mindestens 250 Euro netto. Die Honorarvereinbarungen stehen in deutscher und englischer Sprache im Bereich "Vollmachten & Formulare" zum Download.

Mit Unternehmen, die Bedarf an wirtschaftrechtlicher Dauerberatung haben, aber planbare Kosten für ihre Budgets benötigen, sprechen wir gerne über Paketlösungen oder Pauschalvereinbarungen.
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