Medizinrecht & Arzthaftung

Medizinrecht & Arzthaftung


Über besondere Expertise verfügt die Kanzlei im Medizinrecht. Dazu gehören Arzthaftungsrecht und Vertragsarztrecht ebenso wie beispielsweise das Werberecht für Ärzte. Zusammen mit der Abteilung Gesellschaftsrecht beraten wir niedergelassene Ärzte auch bei der Gründung von Gemeinschaftspraxen, bei Praxisveräußerungen, Kooperationsverträgen sowie bei der Gründung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) und Privatkliniken.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl hält regelmäßig Vorträge zum Arztrecht, sowohl auf Medizinerkongressen, als auch bei Patienteninformationsveranstaltungen. Häufige Themen sind – neben dem Dauerbrenner Arzthaftung – auch der Praxisverkauf sowie die rechtlichen Aspekte des Qualitätsmanagements in Arztpraxen und Kliniken.

Rechtsanwältin Katrin Groll ist Expertin für Rechtsfragen rund um die Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Kinderwunschbehandlungen (IVF-/ICSI-Behandlungen) durch gesetzliche Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungen (PKV). Die Kanzlei hat bereits hunderte Ehepaare bundesweit gegenüber ihren jeweiligen Krankenkassen rechtlich vertreten.


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