Vertragsgestaltung & Firmenbetreuung

Vertragsgestaltung & Firmenbetreuung


Tausende Verträge aus den unterschiedlichsten Bereichen des Wirtschafts- und Zivilrechts gingen seit Kanzleigründung im Jahr 2003 über unsere Schreibtische oder wurden von uns erstellt, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache. Ein professionell gestalteter Vertrag vermeidet einen späteren teuren Prozess oder erhöht zumindest die Erfolgsaussichten in einem solchen Gerichtsverfahren erheblich. Selbst dicke Bretter (anglo-amerikanische Verträge sind selten unter 100 Seiten) analysieren wir in kurzer Zeit, konzentrieren uns bei der Vertragsprüfung auf die wirklich wichtigen Punkte und erarbeiten – wenn wir eine Klausel für nicht akzeptabel halten – immer auch gleich alternative Formulierungen, die der Mandant dem Verhandlungspartner anbieten kann. Schließlich geht es nicht darum aufzuzeigen, was alles nicht geht, sondern die Unterschrift unter dem Vertrag ist das Ziel.
 
Für etliche unserer Firmenmandanten führen wir auch die Vertragsdatenbank, erfassen und verwalten also alle bestehenden Verträge. Inklusive Verjährungskontrolle und Wiedervorlagefunktion, also einer frühzeitigen Erinnerung an Kündigungs- oder Verlängerungsfristen. Eine solche zentrale Vertragsdatenbank wird von kleinen und mittleren Unternehmen häufig vergessen oder nur halbherzig geführt, was sich spätestens bei Investorengesprächen, Fusionsverhandlungen oder einem anstehenden Unternehmensverkauf rächt. Da wir Unternehmen bei solchen M&A-Transaktionen oft vertreten, wissen wir auch, was Due Diligence Anwälte erwarten und können Vertragsdatenbanken sowie Due Diligence Data Rooms entsprechend einrichten.
 
Die verantwortungsvollste Aufgabe ist die Beratung der Geschäftsführung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und der Unternehmensfinanzierung. Wir prüfen und gestalten Gesellschaftsverträge, Satzungen und Geschäftsordnungen. Das GmbH-, KG- und vor allem das Aktienrecht sind voller formaljuristischer Fallstricke. Fehler bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Investorenvereinbarungen oder bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen haben gravierende Folgen. Viele unserer Mandanten lagern die Vorbereitung und formale Umsetzung solcher Maßnahmen daher an uns aus oder lassen sich Checklisten und Ablaufpläne erstellen.

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