Britische Rechtsfälle

Britische Rechtsfälle


Wir beraten bei deutsch-britischen Rechtsfragen und grenzüberschreitenden Problemstellungen, etwa der Abwicklung von deutsch-englischen Erbfällen oder der Vertragsgestaltung für internationale Kooperationen. Mehrere Anwälte der Kanzlei Graf & Partner haben in USA, Großbritannien oder Irland studiert bzw. gearbeitet. Gemeinsam mit unserer Londoner Partnerkanzlei Lyndales Solicitors bieten wir unseren Mandanten eine professionelle juristische Betreuung sowohl im deutschen wie im englischen Recht. Weitere Informationen in unseren Blogs zum deutsch-englischen sowie zum deutsch-amerikanischen Recht: www.cross-channel-lawyers.de und www.crosschannellawyers.co.uk

Eine besondere Stärke unserer Kanzlei liegt in der Vertretung englischsprachiger Mandanten vor deutschen Gerichten und bei Schiedsverfahren, in denen deutsches Recht angewendet wird. Unsere Prozessanwälte beherrschen nicht nur beide Sprachen, sie kennen auch die Unterschiede zwischen deutschem, englischem und US-amerikanischem Prozessrecht. Mehr hierzu auf der Website der anglo-deutschen Prozessrechtsabteilung www.germanbarristers.com 
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