US-amerikanische Rechtsfälle
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US-amerikanische Rechtsfälle
Wir beraten bei deutsch-amerikanischen Rechtsfragen und grenzüberschreitenden Problemstellungen, etwa der Abwicklung von amerikanisch-deutschen Erbfällen oder der Vertragsgestaltung für internationale Kooperationen. Mehrere Anwälte der Kanzlei Graf & Partner haben in USA, Großbritannien oder Irland studiert bzw. gearbeitet. Gemeinsam mit unserem Netzwerk US-amerikanischer Attorneys at Law bieten wir unseren Mandanten eine professionelle juristische Betreuung sowohl im deutschen wie im US-amerikanischen Recht. Weitere Informationen in unseren Blogs zum deutsch-englischen sowie zum deutsch-amerikanischen Recht:
www.cross-channel-lawyers.de und
www.crosschannellawyers.co.uk.
Eine besondere Stärke unserer Kanzlei liegt in der Vertretung englischsprachiger Mandanten vor deutschen Gerichten und bei Schiedsverfahren, in denen deutsches Recht angewendet wird. Unsere Prozessanwälte beherrschen nicht nur beide Sprachen, sie kennen auch die Unterschiede zwischen deutschem, englischem und US-amerikanischem Prozessrecht. Mehr hierzu auf dem Expertenblog www.germancivilprocedure.com
sowie der Website unserer anglo-deutschen Prozessrechtsabteilung www.germanbarristers.com