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Die hohe Kompetenz der Kanzlei im Bereich Erbrecht führt dazu, dass unsere Anwälte immer wieder von Mandanten gebeten werden, die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers (Executor) zu übernehmen oder eine Stiftung zu führen, vor allem bei internationalen Nachlassfällen. Hierfür haben wir zwischenzeitlich eine leistungsfähige Infrastruktur eingerichtet und sind daher in der Lage, auch umfangreiche und komplexe Nachlassvermögen zu verwalten, insbesondere Nachlassvermögen in Form von Unternehmen und größerer Immobilienbestände professionell zu betreuen. Mehr hierzu in unseren Broschüren zum internationalen Erbrecht sowie in unseren Law-Blogs.