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Wir beraten bei deutsch-britischen Rechtsfragen und grenzüberschreitenden Problemstellungen, etwa der Abwicklung von deutsch-englischen Erbfällen oder der Vertragsgestaltung für internationale Kooperationen. Mehrere Anwälte der Kanzlei Graf & Partner haben in USA, Großbritannien oder Irland studiert bzw. gearbeitet. Gemeinsam mit unserer Londoner Partnerkanzlei Lyndales Solicitors bieten wir unseren Mandanten eine professionelle juristische Betreuung sowohl im deutschen wie im englischen Recht. Weitere Informationen auf der Website www.cross-channel-lawyers.de/