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Birgit GrafBernhard SchmeilzlKatrin GrollJobst Jacobi

Zwangsvollstreckung

Mit einem siegreichen Urteil allein ist den Mandanten noch nicht gedient: Der im Urteil festgestellte Anspruch muss erst noch vollstreckt werden, erst dann hat der Mandant sein Ziel tatsächlich erreicht. Einige Schuldner sind sehr geschickt darin, Vermögenswerte vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers zu verstecken. Um Urteile erfolgreich zwangsvollstrecken zu können muss man möglichst schnell und ideenreich agieren, um in der Schlange der Gläubiger möglichst weit vorne zu stehen.

Damit unsere Mandanten auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, nutzen wir bei den Maßnahmen der Zwangsvollstreckung alle modernen Hilfsmittel der Computertechnik sowie zahlreiche Informationsquellen, insbesondere eigene Datenbanken und Auskunftei-Services.

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