
tatistisch hat jeder Bundesbürger durchschnittlich ca. 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Die wenigsten haben dabei die konkreten Versicherungsbedingungen tatsächlich gelesen oder kennen auch nur die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Im Ernstfall (wenn also ein Schaden eintritt) erleben deshalb viele Versicherte häufig eine böse Überraschung.
Wir beraten Versicherungsnehmer beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Versicherungsfall. Ferner betreuen wir sowohl Versicherungsgesellschaften als auch Versicherungsmakler in allen Bereichen des Versicherungsrechts und der Schadensregulierung.
Eine besondere Kompetenz der Kanzlei liegt auf dem Gebiet der Erstattung von Kosten für Kinderwunschbehandlungen (also IVF- und ICSI-Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung) durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen. Details hierzu in der Rubrik Arzt- und Medizinrecht.
Ansprechpartner
Bernhard Schmeilzl
Jobst Jacobi