
Unsere Kanzlei übernimmt keine Strafverteidigungen auf den Gebieten des Gewalt- und Sexualstrafrechts. Wir verteidigen jedoch Mandanten sowohl im Bereich des Straßenverkehrsrechts (Ordnungswidrigkeiten, Straßenverkehrsdelikte), wie auch auf Gebieten, in denen die Kanzlei eine besondere fachliche Kompetenz besitzt, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Ferner verteidigen wir Ärzte gegen den Vorwurf eines medizinischen Kunstfehlers. In all diesen Fällen optimieren wir für unsere Mandanten die Verteidigung dadurch, dass der Strafverteidiger (als Experte für die Strafprozessordnung) durch einen Experten aus dem jeweiligen Rechtsgebiet (Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arzthaftungsrecht etc.) unterstützt wird.
Ansprechpartner
Katrin Groll