
Ein Spezialgebiet der Kanzlei ist das Pferderecht, insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Pferdekaufverträgen. Für den Kauf und Verkauf von Pferden gelten zwar dieselben Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches wie für leblose Sachen, trotzdem hat der Pferdekauf „seine eigenen Gesetze“. Sowohl Käufer als auch Verkäufer von Pferden verwenden oft sog. „Muster-Pferdekaufverträge“ von Reitverbänden oder aus Pferdezeitschriften, die auf den konkreten Fall entweder von vornherein nicht passen oder die nicht vollständig ausgefüllt werden. Solche „Muster-Pferdekaufverträge“ sind im späteren Streitfall meist wertlos. Die Kanzlei erstellt daher stets auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Pferdekaufverträge.
Rechtsanwalt Schmeilzl berät mehrere Züchter- und Reitsportverbände sowie private Erwerber und Veräußerer von Turnier- und Zuchtpferden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei auf der Gestaltung eines jeweils individuellen Pferdekaufvertrags, der die wirtschaftlichen Interessen des Käufers oder Verkäufers bestmöglich berücksichtigt. So sollte jeder Pferdekaufvertrag eine Regelung darüber enthalten, wer das Risiko einer zum Zeitpunkt des Kaufs noch unentdeckten Krankheit sowie das Risiko einer falschen Ankaufuntersuchung durch den Tierarzt trägt. Solche fehlerhaften Ankaufuntersuchungen sind in der Praxis durchaus häufig. Der Pferdekaufvertrag sollte zudem Regelungen enthalten, welche Krankheiten oder unerwünschten Verhaltensweisen des Pferdes zur Rückabwicklung des Kaufes oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigen sollen.
Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen des Pferdekaufs (seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002) sowie eine Checkliste zur Gestaltung von Pferdekaufverträgen finden Sie unter der Rubrik "Publikationen" zum Download. Dieser kommentierte Muster-Pferdekaufvertrag hilft bei der Gestaltung des Kaufvertrags im individuellen Fall.
Hier finden Sie zudem das Urteil des BGH zum Thema "Pferde als neue Sachen", das massive Auswirkungen auf die künftige Gestaltung von Pferdekaufverträgen haben wird, zum Download.
Ansprechpartner
Bernhard Schmeilzl
BGH-Urteil: Pferde als neue Sachen
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Kommentar zum BGH-Urteil: Pferde als neue Sachen
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