Handels- & Gesellschaftsrecht

Handels- & Gesellschaftsrecht


Es macht uns Spaß, unternehmerisch denkende Menschen bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer Geschäftsideen zu unterstützen, sei es bei der Existenzgründung oder beim Börsengang einer Aktiengesellschaft. Zahllose nationale und europäische Gesetze, Richtlinien und Verordnungen regulieren das Wirtschaftsleben. Ein allzu blauäugiger Start ins Unternehmertum führt daher leider oft zu Frustration und Misserfolg. Wir legen deshalb besonderen Wert darauf, unsere Mandanten vor Haftungsrisiken, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, Werberechtsverstößen und gesellschaftsrechtlichen Formfehlern zu schützen. Als Wirtschaftsanwälte sind wir dabei keine Bedenkenträger, die nur erklären, was alles verboten oder riskant ist. Vielmehr denken wir ebenso unternehmerisch und zeigen den Mandanten rechtlich optimale Lösungen für ihre Geschäftsideen.

Wir prüfen und gestalten Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen und Verträge. Ferner beraten wir unsere Mandanten bei der rechtlich optimalen Organisation des Unternehmens bzw. des Konzerns, insbesondere bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform.

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sind nur so stark, wie die mit ihren jeweiligen Vertragspartnern geschlossenen Verträge. Wir legen daher besonderen Wert darauf, unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung und den Vertragsverhandlungen zu unterstützen. Bei Firmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, übernehmen wir auf Wunsch auch das gesamte Vertragsmanagement, inklusive Risikoanalyse und Fristenkontrolle.

Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten auch in allen Fragen des Arbeitsrechts (siehe dort) sowie der Kapitalmaßnahmen und Unternehmensfinanzierung (siehe Bankrecht).
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