Erbrecht & Testament

Erbrecht & Testament


Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt auf den Gebieten Erbrecht und Testament. Wir überprüfen und gestalten Letztwillige Verfügungen, Ehegattentestamente (Berliner Testament, Pflichtteilsklausel, Pflichtteilsstrafklausel etc.), Vermächtnisse, Stiftungen, Patiententestamente, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen. Wir erarbeiten für unsere Mandanten optimale Erbschaftsmodelle (inklusive vorweggenommene Erbfolge, Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall und Schenkungen zu Lebzeiten), insbesondere Nachfolgeregelungen für Unternehmer und Unternehmerfamilien. Dabei berücksichtigen wir die reibungslose Firmenfortführung ebenso wie die steuerrechtliche Optimierung.

Im Erbfall unterstützen wir unsere Mandanten bei der Regelung aller Nachlassangelegenheiten, insbesondere der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften, der Abfindung von Pflichtteilsberechtigten sowie der Auszahlung von Vermächtnissen. Da Erbschaftsprozesse oft sehr teuer sind, bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche Einigung. Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, so vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Erbschafts-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsansprüche auch vor Gericht.

Auf Grund der starken Spezialisierung der Kanzlei auf dieses Gebiet, sind alle unsere Anwälte im Erbrecht tätig. Rechtsanwalt Schmeilzl hält zudem regelmäßige Vorträge zu Testamentsgestaltung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie der optimalen Strategie im Erbschaftsprozess.

Informationen zur gesetzlichen Erbfolge, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuerfreibeträgen, sowie die Vortragsunterlagen der Informationsveranstaltung „Erben & Vererben“ erhalten Sie in der Rubrik Publikationen zum Download.
Share by: