Arbeitsrecht

Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht führen wir Kündigungsprozesse und Kündigungsschutzprozesse. 
Wir prüfen und gestalten Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Entsendevereinbarungen und Auflösungsverträge. Für Arbeitgeber erstellen wir Musterarbeitsverträge und optimieren bereits vorhandene Arbeitsverträge.
Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht häufig ändern (aktuell z. B. durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, auch Anti-Diskriminierungsgesetz genannt) müssen betriebliche Vereinbarungen und Dienstverträge regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

In Kooperation mit der Abteilung Gesellschaftsrecht erstellen wir spezifische Dienstverträge, etwa für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, GmbH-Geschäftsführerverträge, Aufsichtsrats- und Beraterverträge. 

Im Konfliktfall beraten wir bei Kündigungen und übernehmen die professionelle Vertretung im Arbeitsgerichtsprozess. 
Kündigungsschutzprozesse erfordern guten Einblick in betriebliche Abläufe. Die kurzen Fristen der Kündigungsschutzklage erfordern und schnelles, entschlossenes Vorgehen.  

Unsere Abteilung Arbeitsrecht unterstützt Arbeitgeber durch Checklisten, betriebliche Seminare und praktische Tipps zu allen Fragen des Arbeitsrechts, vom diskriminierungsfreien Bewerbungsgespräch und optimalen Arbeitsvertrag bis zur korrekten Abmahnung und der anwaltlichen Vertretung im Kündigungsschutzprozess.

Mandanten-Service: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seine Infobroschüre "Kündigungsschutz: Alles was Sie wissen sollten" aktualisiert und neu veröffentlicht. Das Heft enthält auf 68 Seiten alle wichtigen Fakten zum Thema Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Wann greift das Kündigungsschutzgesetz? Welche Gründe berechtigen zur Kündigung? Wie lang sind die Kündigungsfristen? Wie wehrt man sich gegen Abmahnung und Kündigung? Interessenten senden wir diese Broschüre zum Arbeitsrecht und Kündigungsschutz gerne auf Anfrage kostenlos zu.
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